Letzte Aktualisierung: 14.4.2018

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Achtung: Aspartam!


Im meiner gestrigen Tageszeitung war die Meldung auf Seite 11 gerade mal 5 cm hoch – aber für mich trotzdem sehr brisant: Die EU-Lebensmittelbehörde EFSA behauptet nun ganz offiziell, dass nach einer von ihr durchgeführten Studie der künstliche Süßstoff »Aspartam« für die Verbraucher ungefährlich sei! Die erlaubten und »von der Industrie eingesetzten« Mengen seien unbedenklich – lediglich für Menschen mit der Stoffwechselerkrankung PKU (Phenylketonurie) würde eine Verzehrwarnung gegeben.

Irgendwie habe ich bei solcher Art Meldungen immer wieder ein Déjà vu – war da vor 60 Jahren nicht schon einmal etwas, wo lange Zeit und in mehr als verhängnisvoller Weise abgestritten wurde, dass ein Schlafmittel für die »bedauerlichen, aber nur vereinzelt auftretenden Missbildungen von Babies« verantwortlich sein könnte?

Zugegeben, hier gibt es selbstverständlich gravierende Unterschiede im Schweregrad! Aber ist es nicht immer wieder das gleiche System, wenn einen Verdacht, eine Substanz könne eventuell die Gesundheit von Verbrauchern beeinträchtigen, immer wieder zu Gunsten der Hersteller so lange unter den Teppich gekehrt wird, bis tatsächlich niemand mehr daran vorbei kommt zugeben zu müssen, dass eben doch ein Zusammenhang nicht mehr von der Hand zu weisen ist?

Ja, das Geschrei der Lobbyisten ist immer groß und immer gleich – es kostet ja Arbeitsplätze, wenn der mit von den Herstellern hohen Kosten entwickelte Stoff nicht mehr an den Verbraucher gebracht werden darf! Und Arbeitsplätze für einige gehen selbstverständlich immer vor Gesundheit von vielen – zumindest drängt sich mir diese wirtschaftsfreundliche Einstellung unserer Politiker immer wieder auf. Aber offensichtlich scheint es nicht zu vermeiden zu sein, denn viele dieser Politiker – allen voran unsere (noch) derzeitige Verbraucherministerin – zeichnen sich häufig auch in ihrem ureigensten Ressort durch eklatante Wissenslücken aus. Nicht, dass nicht auch ich Arbeitsplätze für alle (!) wichtig und erstrebenswert finden würde, aber die könnte man ja durchaus auch mit dem Vertrieb von verträglichen, ja sogar die Gesundheit fördernden, Produkten schaffen. Aber die werden im Allgemeinen eben nicht erforscht und erschaffen, sondern uns von der Natur geliefert. Das spült zwar keinem Fooddesigner Beträge in die Kassen, könnte aber Arbeitsplätze in der ökologischen Landwirtschaft und vielen anderen Wirtschaftszweigen schaffen – wenn man es nur wollte.

Es gibt mittlerweile genügend Studien, die beweisen, dass Aspartam (E951) eben nicht unschädlich ist, wie die Zuteilung der E-Nummer suggerieren mag. Als nur ein Beispiel sei hier die Veröffentlichung der amerikanischen Zulassungsbehörde für Lebensmittel und Medikamente (Federal Drug and Food Administration) genannt (siehe u.a. http://www.med1.de/Forum/Ernaehrung/19519/), in der man sich über all die möglichen Nebenwirkungen bis hin zum Tod informieren kann.

Es mag sein, dass bei nur geringem Verzehr (der ADI-Wert (= acceptable daily intake) wird mit 40mg pro kg Körpergewicht angegeben) die Schäden weniger gravierend sind. Und großzügiger Weise muss bei den Aspartam-haltigen Produkten (z.B. Colagetränke) der gesetzliche Hinweis angebracht sein, dass das Produkt »eine Phenylanalinquelle enthält« – wo doch jeder weiß, was Phenylanalin ist, welche Probleme es bereitet, und – vor allem! – wann man die täglich akzeptable Menge überschreitet! Wir wissen ja auch alle, dass Jugendliche, die diese Getränke und zusätzlich noch alle anderen mit Aspartam versüßten Produkte konsumieren, diesen ADI-Wert kennen, ihn mit ihrem Körpergewicht multiplizieren und dann genau an diesem Grenzpunkt die Flasche absetzen und erst am nächsten Tag zu Ende trinken.

Reicht es nicht, dass der Stoff IM VERDACHT steht, Schäden verursachen ZU KÖNNEN? Müssen erst Hunderte, Tausende von Menschen ernsthafte Schäden erlitten haben, bevor den Herstellern dieser möglichen »Zeitbomben« der Riegel vorgeschoben wird? Sagen unsere Gesetze nicht, dass der Verursacher seine UNSCHULD beweisen muss? Hier scheint es dann wohl eher umgekehrt zu sein: Der Geschädigte scheint beweisen zu müssen, dass Aspartam an seinen gesundheitlichen Problemen SCHULD sind, in direktem Zusammenhang stehen. Wie gut für die Verursacher, dass dies für Otto Normalverbraucher wohl nur in den seltensten Fällen möglich sein wird. Mir scheint, dass das Schuldprinzip nach Belieben umgekehrt werden darf – wenn es sich nur um so etwa Unbedeutendes wie die Gesundheit und Unversehrtheit der Menschen handelt.

Leider habe ich es hier und an vielen anderen Stellen schon mehrfach betonen müssen: Es bleibt uns Verbrauchern nichts anderes übrig, als uns mühsam zu informieren und dann selbst für unsere Gesundheit zu sorgen. Von den offiziellen Behörden oder gar unseren Politikern ist wohl keine Hilfe zu erwarten.

siehe auch Facebookeintrag vom 12.12.2013

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