Viele Menschen berichten, dass Sie nach einem Essen im Chinarestaurant Probleme
verschiedenster Art bekommen. Nicht nur Verdauungsbeschwerden wie Blähungen
oder Durchfälle können die Folge eines chinesischen Essens sein, auch
plötzliche Hitzewallungen, Schwindelanfälle, Kopfschmerzen oder Herzrasen u.Ä. sind bekannt.
Wegen der Häufigkeit werden die daraus resultierenden Beschwerden,
die denen der Histamin-Intoleranz gleichen, auch das »Chinarestaurant-Syndrom«
genannt.
Schuld daran sind wahrscheinlich die Geschmacksverstärker aus der Glutamat-Gruppe,
die in der chinesischen
Küche vermehrt Verwendung finden. Da Glutamate genauso wie das Histamin von dem Enzym
Diaminoxidase abgebaut werden, ist die Abgrenzung der Glutamat- zur Histamin-Intoleranz
fließend. Auf jeden Fall ist bei einer Glutamat-Intoleranz der Verzehr von
Glutamaten zu meiden.
Leider werden Glutamate als Geschmacksverstärker in vielen industriell verarbeiteten
Nahrungsmitteln verwendet. Geschmacksverstärker erscheinen auf der Zutatenliste
mit den E-Nummern 620 bis 627. Die Verbraucherzentrale führt in einer Broschüre
über die in der EU zugelassenen Lebensmittel-Zusatzstoffe zu dem Geschmacksverstärker
Glutaminsäure (E620) folgendes auf: »
... Steht unter Verdacht, bis zu zwei
Stunden nach dem Verzehr bei empfindlichen Menschen ein Taubheitsgefühl im Nacken,
Rücken und Armen, sowie Herzklopfen Kopfschmerzen und Schwächegefühl
(»China-Restaurant-Syndrom«) auszulösen. Durch neuere Studien konnte
dieser Verdacht zwar nicht bestätigt, aber auch nicht gänzlich ausgeräumt
werden. Appetitanregend, kann zu übermäßigem Verzehr verführen.
Für Menschen mit Pseudo-Allergien, z.B. Asthma oder Neurodermitis bedenklich.
Vom häufigen Verzehr ist abzuraten.«
Dieser letzte Satz »
Für empfindliche Menschen bedenklich. Vom häufigen
Verzehr ist abzuraten.« steht als Zusatz
für sämtliche Stoffe, die in der Gruppe Glutamat-Geschmacksverstärker
in dieser Broschüre aufgeführt sind (Verbraucherzentrale: Was bedeuten die
E-Nummern? Lebensmittel-Zusatzstoffe, ISBN 3-922940-25-0, Hamburg, 2004).
Ich finde es schon bemerkenswert, dass in der EU Stoffe als
unbedenklich
zugelassen sind, die solchermaßen beurteilt werden! Aus diesem Grund empfehle
ich nicht nur Menschen mit einer Glutamat- oder Histamin-Intoleranz, sondern allen
Verbrauchern Geschmacksverstärker weitestgehend zu meiden.
Da die Glutamat-Intoleranz ebenso wie die Histamin-Intoleranz zu den so genannten
»Pseudo-Allergien« zählt, lesen Sie hierzu bitte die ausführlichen Erklärungen
auf der Seite
Histamin-Intoleranz.
Zu diesem Thema gibt es ein dreiteiliges Tutorial:

Abgrenzung zwischen
Nahrungsmittel-Unverträglichkeit und -Allergie
Lesen Sie auch folgende Beträge:
Was sind Pseudo-Allergien?
Was ist Histamin-Intoleranz?
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