Letzte Aktualisierung: 12.2.2023

Bio-Siegel für Nahrungsmittel

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In Deutschlad gibt es verschiedene Bio-Siegel, die Hersteller benutzen können, um ihre Produkte von denen abzugrenzen, die auf herkömmliche Art und Weise hergestellt wurden.

Bio-Siegel nach EG-Öko-Verordnung

Das wohl am häufigsten verwendete Siegel in Deutschland ist das im Jahr 2001 eingeführte »Bio-Siegel«.


Mit diesem Siegel gekennzeichnete Nahrungsmittel müssen die folgenden Kriterien erfüllen:
• kein Einsatz von gentechnisch veränderte/n Organismen bei der Erzeugung,
• kein Einsatz von synthetischen Pflanzenschutzmitteln bei der Erzeugung,
• kein Einsatz von leicht löslichen mineralischen Düngern bei der Erzeugung,
• keine radioaktive Bestrahlung zur Konservierung.

Erlaubt ist jedoch:
• Gehalt von bis zu 5% konventionell erzeugte Bestandteile (begrenzt auf in der EG-Öko-Verordnung im Anhang VIc gelistete Rohstoffe)

Hilfreicher Link:
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zum Bio-Siegel

 
Bio-Siegel der EU (alt)

Weniger häufig wird das Siegel der EU in Deutschland verwendet, da hier das oben dargestellte Bio-Siegel über einen größeren Bekanntheitsgrad verfügt.


Das EU-Siegel wurde 2000 eingeführt, um eine klare Abgrenzung zu konventionell (nicht biologisch) hergestellten Lebensmittel zu ziehen. Die mit diesem Siegel nach der EG-Öko-Verordnung gekennzeichneten Produkte dürfen folgende Bezeichnungen tragen: »Bio-«, »Öko-«, »biologisch«, »ökologisch kontrolliert«, ökologisch«, »biologisch«, »biologischer / ökologischer Landbau«, »biologisch-dynamisch« sowie »biologisch-organisch«.

Die Zutaten von Nahrungsmitteln, die mit dem EU-Siegel gekennzeichnet sind, müssen zu mindestens 95% aus Bio-Produktion stammen.

 
Bio-Siegel der EU (neu)

Ab dem 1. Juli 2010 wird das oben abgebildete EU-Siegel durch das nebenstehend abgebildete neue, modernere Logo abgelöst werden.


Um das Siegel führen zu dürfen, müssen wie beim Bio-Siegel folgende Regeln eingehalten werden (siehe auch oben):
• kein Einsatz von gentechnisch veränderte/n Organismen bei der Erzeugung,
• kein Einsatz von synthetischen Pflanzenschutzmitteln bei der Erzeugung,
• kein Einsatz von leicht löslichen mineralischen Düngern bei der Erzeugung,
• keine radioaktive Bestrahlung zur Konservierung.

Erlaubt ist jedoch:
• Gehalt von bis zu 5% konventionell erzeugte Bestandteile (begrenzt auf in der EG-Öko-Verordnung im Anhang VIc gelistete Rohstoffe)

Und darüber hinaus:
• Eingrenzung (durch Anhang VI a und b) von Zusatz- und Hilfsstoffen bei verarbeiteten Produkten – Geschmacksverstärker, künstliche Aromen und Farbstoffe und Emulgatoren sind nicht erlaubt.
• Regelung der Einfuhr und strenge, chargenbezogene Kontrolle von Rohwaren und Produkten aus Drittländern.

In einer Presseerklärung der Europäischen Kommision hieß es, die EU-Sterne und das grüne Blatt sollten »Europa und die Natur« symbolisieren. Ob in Europa diese beiden Begriffe jedoch wie bisher eher nebeneinander oder sogar gegeneinander stehen werden, oder ob Europa sich zur Natur bekennen und sich mit ihr verbunden und bei wichtigen Entscheidungen verpflichtet fühlen wird, wird die Zukunft zeigen. Ich persönlich hoffe es zumindest sehr.

Hilfreicher Link:
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: EU-Bio-Logo

 
Siegel »Ohne Gentechnik«

Im August 2009 wurde das neue Siegel »ohne Gentechnik« von der damaligen Verbraucherministerin Ilse Aigner vorstellt, womit Hersteller vor allem (bevorzugt tierische) Nahrungsmittel (z.B. Milch oder Fleisch) kennzeichnen können, wenn bei der Fütterung keine gentechnisch veränderten Futterpflanzen wie Mais oder Soja verwendet wurden.

Wichtiger Hinweis: Bei diesen Produkten die Deklaration auch dann erlaubt, wenn bei der Fütterung gentechnisch hergestellte Vitamine, Enzyme und anderen Zusätze eingesetzt wurden!

Bei allen anderen Nahrungsmitteln werden die die Kriterien strenger ausgelegt: Grundsätzlich ist kein Einsatz von gentechnisch hergestellten Zusatzstoffen erlaubt (auch keine zufälligen Beimischungen von zugelassenen gentechnisch veränderten Pflanzen).

Hilfreicher Link:
TransGen – Transparenz für Gentechnik bei Lebensmitteln

 
Demeter-Siegel

Neben den »offiziellen« Bio-Siegeln gibt es verschiedene Deutsche Verbands-Siegel. Diese kennzeichnen Produkte von Produktionsverbänden, die über die Mindeststandards der EU-Öko-Verordnung hinaus die teilweise sehr viel strengeren Bestimmungen der jeweiligen Verbände erfüllen müssen.

Hier ist zum Beispiel der Demeter Verband zu nennen, der Produkte verkauft, die nach anthroposophischen Prinzipien biologisch-dynamisch erzeugt werden.
Bis zum Jahr 2007 trugen ausschließlich nach diesen Prinzipien erzeugte Produkte das Demeter-Siegel, aufgrund einer schlechten wurde in diesem Jahr jedoch erstmals den verarbeitenden Betrieben eine Beimischung von bis zu 30% Getreide gestattet, das nicht biologisch-dynamisch erzeugt wurde. Es musste jedoch der EG-Öko-Verordnung entsprechen.
Bei normalen Ernten müssen die Produkte jedoch wieder den strengeren Verbandsrichtlinen entsprechen.

Hilfreicher Link:
www.demeter.de

 
Naturland-Siegel

Seit 2005 setzt auch Naturland ökologische Standards, die strenger sind als die gesetzlichen Anforderungen der EG-Öko-Verordnung.

Die Richtlinien gelten nicht nur für die Erzeugung, sondern auch für die Verarbeitung und beruhen auf einer ganzheitlichen, systemorientierten Betrachtung. Sie decken auch Bereiche ab, die in der EG-Öko-Verordnung nicht geregelt sind, wie z.B. die Sozialrichtlinien. Naturland hat nach eigenen Angaben nicht nur 100% Öko, sondern auch Faire Landwirtschaft weltweit.

Hilfreicher Link:
www.naturland.de

 
Fairtrade-Siegel

Nicht zu verwechseln mit den Bio-Siegeln sind die Siegel für Fairen Handel, beispielsweise von TransFair.
Das Fair-Trade-Siegel kennzeichnet Produkte aus Fairem Handel, bei deren Herstellung bestimmte soziale Kriterien eingehalten wurden. Vergeben werden diese Siegel von den Organisationen, die im Verband »Fairtrade Labelling Organizations International FLO« zusammengeschlossen sind.

Wichtiger Hinweis: Produkte mit einem Fair-Trade-Siegel sind nicht zwangfsläufig auch gleichzeitig Bio-Produkte, jedoch gibt es sehr häufig auch Produkte aus Fairem Handel, die nach Bio-Kriterien erzeugt wurden.

Hilfreicher Link:
TansFair

 
»Cleanlabel«-Siegel

Eine Besonderheit unter den Siegeln stellen die sogenannten »Clean Labels« dar: Hierbei handelt es sich quasi um »Erfindungen« der Herstellerfirmen, die mit den »sauberen Auszeichnungen« eher Tatsachen verschleiern wollen, als den Verbraucher wirklich zu informieren.
Die Clean Labels sind grundsätzlich keine genormten oder gar zertifizierten Labels, sondern stammen aus der Feder den jeweiligen Konzernen verpflichteter Grafiker. Aussagen, die die Labels versprechen wie z.B. »ohne Geschmachsverstärker«, »ohne künstliche Farbstoffe«, »ohne Aromastoffe« oder »ohne Konservierungsstoffe« usw. entsprechen meistens nicht der Wahrheit: Besagt ein Label beispielsweise, dass das Nahrungsmittel »ohne Geschmachsverstärker« sein soll, so schließt dies nicht aus, dass z.B. der Geschmack mit Hefeextrakt aufgepeppt worden ist – ein Zusatzstoff, der nicht unter die gesetzlich definierte Bezeichnung »Geschmachsverstärker« fällt. Die Liste dieser Beispiele ließe sich beliebig verlängern.

Deshalb sollten Sie die diversen Phantasielabels auf den Nahrungsmittel-Verpackungen grundsätzlich kritisch und mit äußerster Skepsis betrachten.

Hilfreicher Link:
www.Verbraucher.de

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