5.1.2015:
Das Gute vorweg: Seit dem 13.12.2014 müssen auf verpackten Nahrungsmitteln die
Allergene, die bereits seit einigen Jahren deklariert werden müssen (glutenhaltiges
Getreide, Eier, Milch (einschließlich Laktose), Erdnüsse, Soja und Lupinen, Krebs-
und Schalentiere, Mollusken und Fisch, Senf, Sellerie, Sesamsamen, Schwefeldioxid
und Sulfite) nun deutlicher gekennzeichnet werden als bisher: entweder durch
Fettdruck oder durch Unterstreichung sollen diese Zutaten gleich »ins Auge
fallen«, damit man das Vorhandensein besser zur Kenntnis nehmen kann. So
weit, so gut.
Die zulässige Mindest-Schriftgröße wurde nun gesetzlich geregelt, ist aber
insbesondere für ältere und/oder schlecht sehende Menschen immer noch viel zu klein und lässt
nach wie vor noch Möglichkeiten offen, dass die gewünschte Information und
Verbraucheraufklärung doch nicht so ausfällt, wie man es sich wünschen möchte
– aber der Weg weist (vorsichtig) in die richtige Richtung.
Ebenfalls gut und ein wirklicher Fortschritt ist, dass seit dem 13.12.2014 die genannten
Allergene nicht nur auf verpackten Nahrungsmitteln angegeben, sondern jetzt endlich
auch bei unverpackten Nahrungsmitteln und Speisen z.B. in Bäckereien,
Metzgereien, Restaurants und Imbissbuden deklariert werden müssen.
Es gab eine Übergangsfrist von einem ganzen Jahr, in dem sich die entsprechenden
Betriebe an die neue Regelung gewöhnen konnten. Und trotzdem scheint das jetzt
– wie üblich – wieder die »große Überraschung« zu sein,
denn ein Aufschrei geht durch die Lande. Die Besitzer fühlen sich ganz offensichtlich
durch die »neue« Regelung überfordert, und eine informative Deklaration
scheint (noch) eher die Ausnahme zu sein.
Meine Glosse, die ich am 25.8.2014 schrieb (»
Mein
Versuch, laktosefreie Brötchen
zu kaufen«), ist wohl nur ein Beispiel unter leider sehr vielen, die belegen,
dass hier wahrscheinlich noch viel Lernarbeit erforderlich ist, bevor das gut gemeinte Gesetz
das bewirkt, was es eigentlich bezwecken sollte – nämlich den Schutz des
Verbrauchers vor gefährlichen Allergenen bzw. unbekömmlichen Zutaten.
Leider kann sich der Gesetzgeber von der Verantwortung hier nicht ganz freisprechen,
denn er lässt – auch hier wieder (zumindest aus meiner persönlichen Sicht)
wie üblich – in der LMIV den Verantwortlichen in den Betrieben (zu) viel
Spielraum, wie die Deklaration zu gestalten ist. Ich zitiere: »
Diese
Information kann schriftlich, elektronisch oder mündlich erfolgen. Im Falle der
mündlichen Information muss eine schriftliche Dokumentation auf Nachfrage leicht
erhältlich sein. Diese kann auf Grundlage der von den Verbänden entwickelten
Anregungen z.B. als Kladde, Informationsblatt, Rezeptangaben oder Ähnlichem erfolgen
– wie schon jetzt bei angabepflichtigen Zutaten. In der Verkaufsstätte muss
es darauf einen deutlichen Hinweis geben.« (siehe
Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft: Kennzeichnung von Lebensmitteln). Was ein
Bäcker, Metzger, Restaurant- oder Imbissbudenbesitzer aus diesen Anweisungen macht,
bleibt ihm überlassen, und der Kunde darf schauen, wo er die benötigten Informationen
findet – oder ob er sie überhaupt und/oder ausreichend informativ findet.
Die Art bzw. der Ort der Deklaration scheint aber wohl das geringere Problem zu sein. Ganz
offensichtlich fühlen sich viele Betriebe überfordert darin, wie sie überhaupt
an die Informationen kommen und was sie wirklich deklarieren müssen. Und sie scheinen teilweise völlig
verunsichert zu sein und zu wissen nicht, ob und wie weit sie bei Fehlinformationen
für die Folgen geradezustehen haben.
Da sichert man sich doch am besten
vorsorglich nach allen Regeln der Kunst ab:
Es fand sich beispielsweise folgende Angabe bei frischem Fleisch: »Kann Spuren
von Laktose enthalten« – und auf Nachfrage nach dem Grund:
»weil das Tier mit Milch ernährt wurde«.
Eine solche »Information« wird dem aufgeklärten Laktoseintoleranten
lediglich ein Lächeln abgewinnen. Der Uninformierte aber kauft das Fleisch
vorsichtshalber nicht, und dem Fleischer geht das Geschäft »durch die Lappen«
(lesen Sie hierzu auf die Antwort auf die Frage
»
Kann Fleisch Laktose enthalten, wenn das Tier mit Milch
gefüttert wurde?«.
Es kursieren diverse weitere (gar nicht witzige) Beispiele, wie sich u.a. Gastwirte
abzusichern versuchen, indem sie Allergiker (»oder solchen, die es sich
einbilden«) einfach ausschließen und ihnen empfehlen, draußen zu bleiben (das
erinnert mich doch etwas an das »Wir müssen draußen bleiben«-Schild für Hunde)
oder lieber ein anderes Lokal aufzusuchen. Schauen Sie sich hierzu z.B. die folgende
Abbildung an, bei der des Datenschutzes wegen die personenbezogenen
Angaben unkenntlich gemacht wurden. Das ist natürlich weder hilfreich für
die Allergiker (und auch nicht gestattet) noch für den Gastwirt selbst, denn
irgendwann wird er merken, dass ihm dann auch nach und nach viele andere Gäste
wegbleiben.
Ich kann gut einsehen, wenn sich ein Gastwirt oder Imbissbudenbetreiber zunächst
überfordert fühlt, z.B. garantiert glutenfreie Gerichte anzubieten, wenn er nur eine
kleine Küche hat, in der auch Glutenhaltiges zubereitet wird. Hier kann ich nur
empfehlen, dass sich solche Unternehmer am besten mit Betroffenen in Verbindung
setzen und Tipps geben lassen – beispielsweise auch von der
Deutschen
Zöliakie Gesellschaft e.V.
Wesentlich einfacher ist die Deklaration für alle anderen Zutaten. Hier ist die
Freihaltung auch von Spuren nicht ganz so schwierig. Ich gebe zu: Es macht etwas
Arbeit, sich die Convenience-Produkte anzuschauen, die man verwendet – aber
hier sind ja schon lange die Deklarationen vorgeschrieben. Es dürfte also nicht
neu sein, sich mal die Zutatenlisten durchzulesen. Und welche Zutaten man frisch
bei der Zubereitung der Speisen verwendet, sollte ja wohl kein Geheimnis sein.
Gerne biete ich allen interessierten Gastronomen eine qualifizierte
Grundlagen-Beratung an.
Manche Unternehmer gehen einen Weg, der ebenfalls kontraproduktiv ist: Sie zeichnen
SÄMTLICHE Speisen mit dem Hinweis aus, sie könnten Spuren von ALLEN Allergenen
enthalten. Auch das ist nicht wirklich hilfreich, denn zumindest die Allergiker
und die Zöliakie-Betroffenen werden solche Betriebe oder die dort angebotenen Waren
meiden. Menschen, die »nur« an Unverträglichkeiten leiden und denen Spuren
einzelner unverträglicher Substanzen an sich nichts ausmachen würden, werden einen
solchen Betrieb wegen der Inkompetenz ausstrahlenden Angaben jedoch mit großer
Wahrscheinlichkeit ebenfalls boykottieren. Und mit ihnen alle
ihre Freunde, mit denen sie gemeinsam einkehren oder die Mahlzeiten für allergisch
reagierende Freunde zubereiten wollten.
Somit bleibt nur die ausführliche und umfassende Information und die Beschäftigung
des Unternehmers mit der Materie:
Welche Inhaltsstoffe sind in den zubereiteten oder produzierten
Waren wirklich enthalten?
Wie kann man vermeiden, dass unbeabsichtigte
Spuren-Verunreinigungen hinein gelangen?
Welche Waren kann man mit gutem
Gewissen einem von Allergien und/oder Unverträglichkeiten betroffenen Kunden empfehlen?
Wie kann man die Informationen übersichtlich »an den Mann« bringen?
Die Augen vor der Problematik zu verschließen und wie der Vogel Strauß den Kopf
in den Sand zu stecken, mag zwar vorübergehend helfen. Jedoch nur, wenn sich der
Bäcker, Metzger oder Restaurantbetreiber JETZT richtig informiert und dazu übergeht,
SOFORT die Kundenaufklärung zu beachten, wird er letztendlich in einem immer
härter werdenden Konkurrenzkampf überleben.
Das bedeutet: Wir alle profitieren davon, wenn die LMIV tatsächlich so ernst
genommen wird, wie sie es verdient hat – der Allergiker UND der Unternehmer.
Für alle Verbraucher: Gerne möchte ich Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden halten
und Sie informieren, wie sich die Umsetzung der neuen LMIV entwickelt. Schauen Sie
ab und an vorbei.
Und für alle Unternehmer: Wenn Sie sich informieren möchten, wie Sie die neuen
Regelungen zum Nutzen für Ihre Kunden und auch für sich selbst am besten umsetzen,
biete ich Ihnen eine individuelle Schulung an. Bitte informieren Sie sich über mich,
meine Qualifikation und meine Arbeit unter dem Menüpunkt
Beratung
und nehmen Sie Kontakt mit mir auf oder senden mir eine
eMail.
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