Glyphosat ist einer von mehreren Inhaltsstoffen des unter dem Namen »Roundup«
vertriebenen Unkrautvernichtungsmittels des amerikanischen Agrarkonzerns Monsanto,
der wahrscheinlich in Kürze von dem deutschen Chemie- und Pharmakonzern Bayer AG aufgekauft werden wird.
Neben Herbiziden produziert die Firma mit Hauptsitz in St. Louis im Bundesstaat
Missouri und Niederlassungen in zahlreichen anderen Ländern auch Saatgut.
Wie alle Herbizide und Pestizide benötigt auch Roundup, das sowohl in der kommerziellen
Landwirtschaft wie auch in privaten Obst- und Gemüsegärten Verwendung findet,
in der EU eine Zulassung, die erteilt wird, sofern die EU-Kommission
der Meinung ist, diese Mittel seien für Mensch, Tier und Umwelt unbedenklich.
Nur zugelassene Mittel dürfen verkauft und eingesetzt werden, ohne eine
Zulassung sind der Vertrieb und die Ausbringung in der gesamten EU verboten. Liegt
eine Zulassung vor, ist es den einzelnen Mitgliedsstaaten allerdings immer noch
unbenommen, per Sonderregelung den Einsatz im eigenen Land zu untersagen. Umgekehrt
ist es jedoch nicht möglich, eine fehlende EU-Zulassung in einzelnen Ländern
aufzuheben. Die derzeitige Frist für die Zulassung von Glyphosat erlischt am
15. Dezember 2017 – sofern nicht rechtzeitig eine Folgezulassung erteilt wird.
Ein wichtiger Hinweis
Bevor Sie diese Ausführungen lesen, möchte ich darauf hinweisen, dass
die folgenden Ausführungen meine eigene und persönliche Meinung darstellen.
Sie stützen sich zwar auf eine umfangreiche Quellenrecherche, ich habe jedoch
keine eigenen Gespräche mit Wissenschaftlern oder Forschern oder mit Mitarbeitern
der Firma Monsanto führen oder einen eigenen Einblick in Forschungsergebnisse
nehmen können. Somit sind selbstverständlich alle meine Betrachtungen
angreifbar – trotzdem möchte ich sie Ihnen nicht vorenthalten. Ich
fordere Sie jedoch ausdrücklich dazu auf, sich ein eigenes Bild zu machen,
sich auch anderweitig zu informieren und Ihre eigenen Schlussfolgerungen zu ziehen.
Wer entscheidet über die Zulassung?
In den Gremien, die über eine Zulassung oder Ablehnung für ein Produkt
entscheiden, sitzen in der Regel natürlich keine Fachleute, die sich wirklich
selbst ein Bild von einer eventuellen Unbedenklichkeit machen können. Somit
sind sie auf Studien und Urteile anderer Behörden oder Personen, aber auch auf
Studien, die die Herstellerfirmen selbst mit ihren Produkten durchführen, angewiesen
– und genau hier liegt der Hase im Pfeffer! Eine objektive Bewertung
könnte nur von unabhängigen Personen oder Institutionen getroffen werden,
denn jegliche »Forschung« an Mitteln kann nur ernstgenommen werden, wenn
sie nicht in irgendeiner Weise von den Herstellern selbst durchgeführt oder gesponsert
wird. Jeder Hersteller ist natürlich grundsätzlich daran interessiert, sein Produkt
gewinnbringend zu vertreiben, und jede Studie, die etwas anderes als den
uneingeschränkten Nutzen belegen würde, wäre kontraproduktiv.
Hinzu kommt, dass die EU-Kommission ja mit den Entscheidern aus derzeit noch 28 Ländern
besetzt ist, und es hat sich gezeigt, dass hier unglücklicherweise nicht immer
das Wohl und Wehe dieser großen Gemeinschaft entscheidend ist, sondern häufig
eher nationale Eigeninteressen eine nicht unbeträchtliche Rolle spielen. Und
leider liegt oft auch nicht selten das Hauptaugenmerk auf der Gesundheit der Bürger,
sondern es stehen schlichtweg wirtschaftliche Interessen im Vordergrund. Hat ein
großer Hersteller von Produkten seinen Sitz in einem Mitgliedsland, dem durch
die Förderung des Umsatzes auch einen guten Batzen Steuern in die Landeskassen
gespült bekommt, dann wird eben dieses Land den Zulassungsantrag wahrscheinlich
gerne unterstützen.
Wie werden Studien durchgeführt?
Zunächst einmal führt jeder Hersteller selbst Studien mit seinen Produkten durch.
Dies ist normal und selbstverständlich auch legitim. Es soll ja ermittelt werden,
ob und wie eine Substanz wirkt und ob es sich lohnt, weitere Mittel in die Fortführung
der Entwicklung zu stecken.
Meist werden diese Forschungen nur an einzelnen Substanzen durchgeführt.
In der Regel bestehen Produkte wie u.a. eben Herbizide und auch Roundup aus einem
Gemisch vieler verschiedener Substanzen. Hier können sich die Wirkungen der einzelnen
Inhaltsstoffe gegenseitig beeinflussen – sie können sich abschwächen, verstärken
oder auch zusammen ganz andere, neue Wirkungen entfalten.
Darüber hinaus können die Umstände, unter denen Mittel ausgebracht werden, wie z.B.
Wetterbedingungen oder nicht immer vermeidbare minimale Abweichungen von Anwendungsanweisungen,
dazu führen, dass im Labor gerade noch tolerable Werte im wirklichen Gebrauch
plötzlich ganz anders aussehen. Da solche Unwägbarkeiten jedoch nur sehr schwer
nachzustellen sind, wird eben im Normalfall nur der isolierte Wirkstoff und dieser
unter Idealbedingungen getestet.
Wird nun zu irgend einem Zeitpunkt festgestellt, dass die
Substanz wirkungslos oder eventuell schädlich ist, werden die Projekte gestoppt –
oder es sollte zumindest so sein. Hat der Hersteller aber zu diesem Zeitpunkt bereits
sehr viel Geld in die Entwicklung investiert, kann es sein, dass Bedenken vom Tisch
gewischt, verschwiegen oder vertuscht werden, um die bisherigen Inventitionen nicht
umsonst getätigt zu haben. Denn hier geht es nicht um »Peanuts«, sondern
um richtig viel Geld!
Natürlich reicht es – eben aus den beschriebenen Gründen – nicht aus,
nur auf Studien zurückzugreifen, die ein Hersteller selbst durchgeführt hat. Es
ist immer erforderlich, weitere Studien von externen Institutionen und unabhängigen
Wissenschaftlern hinzuzuziehen, um die Wirkung und Unbedenklichkeit eines Produktes
objektiv beurteilen zu können. Aber auch
externe Studien kosten viel Geld – Geld, das staatliche oder auch überregionale
Gremien in der Regel nicht unbegrenzt zur Verfügung haben. Und damit sind
wieder die Hersteller im Boot: sie haben im Vorfeld große Geldbeträge in
die Entwicklung von Produkten gesteckt und sind nun daran interessiert, dass dieses
Geld nicht für die Katz gewesen ist, weil eine Zulassung nicht erteilt wird.
So pumpen sie weiteres Geld in Institutionen und sponsern Wissenschaftler, die
die geeignete Studien durchführen. Aber wie werden die in einem solchen
System erwarteten Ergebnisse aussehen? Wer wird wohl die Hand beißen, die einen
füttert? Wer kennt nicht den Spruch »Wes Brot ich ess, des Lied ich
sing«? Und somit ist ziemlich klar, zu welchen Schlussfolgerungen solche
Studien führen müssen.
Natürlich gibt es auch Institutionen, die auf den ersten Blick unabhängig
erscheinen und es vielleicht sogar sind – wobei es bei vielen Institutionen
lohnt, genauer hinzuschauen, so dass über Umwege doch oftmals teils versteckte,
teils sogar offensichtliche Interessenskonflikte und Verstrickungen zu Tage
gefördert werden können.
Aber auch für wirklich unabhängige Forscher haben die Hersteller meist
Lösungen parat: Diese Wissenschaftler werden nach alter Marktschreiermanier
behandelt und ihre Ergebnisse teils angezweifelt oder sogar lächerlich gemacht.
Manch ein Wissenschaftler verlor in der Vergangenheit auf diese Weise schon seine
Reputation. So überlegt man es sich als angesehener Wissenschaftler vielleicht
zweimal, ob man seine Stimme gegen die Mächtigen dieser Welt erhebt.
Aber nicht nur die Forscher selbst kann ein Hersteller beeinflussen. Es gibt ja
noch die Lobbyisten, die fleißig in den Gremien dafür werben, wie wunderbar
die Produkte sind. Ob dabei Geld fließt und wenn ja, in welcher Höhe,
wage ich gar nicht zu beurteilen. Korruption ist ja schließlich verboten!
Natürlich gibt es für jedes neue Produkt auch immer die notorischen Neinsager,
die alles und jedes verteufeln. Das muss nicht immer und zwangsläufig bei jedem
Mittel so sein, und es kann durchaus auch Produkte geben, die entweder tatsächlich
(nach derzeitigem Wissensstand) unbedenklich sind, oder bei denen man nach einer
Abwägung von Schaden und Nutzen trotz geringer (!) Bedenken zu dem Schluss kommt,
dass man ein Mittel eventuell für einen eingegrenzten Anwendungsbereich unter
bestimmten Bedingungen zulassen kann.
Es wird also immer sich widersprechende Bewertungen und Studien geben, und hier
die Spreu vom Weizen zu trennen und zu einer wirklich objektiven Beurteilung zu
kommen, ist bestimmt nicht einfach.
Wenn nun ein Organ wie die EU-Kommission sich auf positive und negative Studienergebnisse
stützt und mit Sicherheit auch von dem einen oder anderen Lobbyisten über die
Unbedenklichkeit eines
Mittels »informiert« worden ist, wird es nie einfach sein, eine
objektive und für Mensch, Tier und Umwelt wirklich richtige Entscheidung zu
treffen. Aber es ist nicht unmöglich! Bei der Abstimmung für oder gegen eine Zulassung
müssten sich dann nur noch die Vertreter der 28 Mitgliedsstaaten einigen –
ein wahrhaft ambitioniertes Vorhaben!
Wie wirkt Glyphosat?
Roundup wurde in den 1970er Jahren als Herbizid, also als Unkrautvernichtungsmittel
von der Firma Monsanto entwickelt. Es gelangt über die Blätter in die
Pflanzen und hemmt dort bestimmte Stoffwechselvorgänge, so dass die Pflanzen
absterben.
Dies beträfe eigentlich alle Pflanzen, und ein unkrautfreies Feld, auf dem
auch die Kulturpflanzen wie z.B. das Getreide absterben, würde dem Bauern
nichts nützen. Schlauerweise hat Monsanto gleichzeitig auch Getreidesorten
gezüchtet, die unempfindlich gegen Glyphosat sind. Das Saatgut dieser Getreidesorten
hat sich Monsanto gleich mitpatentieren lassen, so dass nun doppelt abkassiert
werden kann: zum einen beim Vertrieb des Unkrautvernichters und zum anderen durch
den Verkauf des genveränderten Saatguts.
Der Bauer hat es nun einfach: das mühsame Unkrautjäten entfällt,
und die Ernte wird einfacher. Es gibt aber auch Pflanzensorten wie z.B. den Raps oder Kartoffeln,
die nicht genverändert ist und empfindlich auf Glyphosat reagiert. Aber kein
Problem: auch hier hat Monsanto flugs eine Anwendungsempfehlung: spritzt man Roundup
kurz vor der Ernte auf die Raps- oder Kartoffelpflanzen, sterben sie ab, was aber
den Rapssamen oder die unterirdisch wachsenden Kartoffelknollen,
die ja den Ertrag bringen, nicht beeinträchtigt – zumindest
oberflächlich betrachtet. Die verdorrten Pflanzen können leichter geerntet
werden als die noch lebenden, und der Bauer hat weniger Arbeit. Unerheblich davon,
ob Glyphosat im Laufe des Wachstums oder erst kurz vor der Ernte versprüht wird,
verbleiben mehr oder weniger große Reste auf den Feldfrüchten –
und gelangen so auch in unser Verdauungssystem. Und ob und in welcher Menge sich
die verbleibenden Wirkstoffreste in der Erde verhalten und ggf. bei der nächsten
Saat in die Pflanzen geraten und so letztendlich auch noch in die Nahrungskette
gelangen, ist noch gar nicht erwiesen.
Ob und wie sich Glyphosat, das ja in den Stoffwechsel von Organismen eingreift,
wirklich nur auf Pflanzen wirkt oder nicht doch Tiere oder sogar Menschen, ist
noch nicht abschließend erforscht. Einige Ergebnisse jedoch dringen bereits an die Öffentlichkeit.
Nehmen wir als nur ein Beispiel die Bienen, deren sukzessives Verschwinden immer
deutlicher wird: in Versuchen hat man nachgewiesen, dass Bienen, deren Futter Glyphosat
in Konzentrationen zugesetzt wurde, die denen auf mit dem Herbizid gespritzten
Feldern entsprechen, Orientierungsprobleme bekamen. Und da sich Bienen zum einen auf dem
Rückweg zu ihrem Stock orientieren müssen um heimzufinden und sie zum
anderen bei der Informationsweitergabe an ihre Bienenkolleginnen, wo sich Futterquellen
befinden, auf ihren Orientierungssinn angewiesen sind, ist leicht verständlich,
dass u.a. auch auf diese Weise rasch die Stärke und damit die Überlebensfähigkeit
eines Bienenvolkes beeinträchtigt werden kann.
Und wenn bei einer Tierart Beeinträchtigungen beobachtet werden können,
warum dann nicht auch bei anderen?
Wirkt Glyphosat krebserregend?
Einige Studien wollen beweisen, dass Gyphosat beim Menschen krebserregend wirkt.
Nun, wir Menschen werden nicht mit Glyphosat besprüht, aber über den
Nahrungskreislauf nehmen wir es alle auf. So werden Glyphosatgehalte z.B. in Trinkwasser,
in Kaffee und Tee oder Bier, in vielen Getreideprodukten und Backwaren wie in Mehl,
Brot oder auch in Tierfutter und deshalb auch in Milch gefunden. Und so gelangt das Herbizid in unser
Verdauungssystem und kann z.B. im Urin nachgewiesen werden – und dies nicht
nur vereinzelt, sondern bei der überwiegenden Zahl der getesteten Personen.
Einige Studien sagen, Glyphosat sei »wahrscheinlich krebserregend«,
andere bestreiten dies und erklären die Unbedenklichkeit dieser Substanz.
Wie in einem Beitrag der Zeitschrift »Der Spiegel« (Ausgabe 43 vom 21.10.2017)
zu lesen ist, hat selbst Monsanto nachweislich nachteilige Studienergebnisse verschwiegen
bzw. hat zur Unbedenklichkeit in Bezug auf eine krebserregende Wirkung für Roundup
gar keine Studien durchgeführt.
Ich persönlich weiß nicht, ob Glyphosat krebserregend ist. Ich stehe
aber auf dem Standpunkt, dass hier der Grundsatz »Im Zweifel gegen den
Angeklagten« gelten sollte. Solange, wie nicht zweifelsfrei bewiesen ist,
dass Glyphosat nicht krebserregend ist, solange nicht zweifelsfrei bewiesen ist,
dass Glyphosat nicht tier- und umweltgefährdend ist, solange darf es keine
Zulassung geben. Ich erinnere nur an den Skandal um das Mittel Contergan, das
zunächst wegen unzureichender Forschungen und später wegen der monatelangen,
unverantwortlichen Vertuschung der Hersteller, nachdem sie schon von den verheerenden
Folgen zumindest ahnten, zu zahlreichen schweren Missbildungen von Babys führte!
Im Amerika jedoch gibt es bereits eine größere Anzahl Menschen, die an einer
bestimmten Form von Lymphdrüsenkrebs, dem Non-Hodgkin-Lymphom, erkrankt sind und
diese Erkrankung mit der Kontamination mit Glyphosat in Verbindung bringen.
U.a. auch, weil die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC), die unter
dem Dach der Weltgesundheitsorganisation arbeitet, Glyphosat als »wahrscheinlich
krebserregend für den Menschen« einstufte, gibt es bereits erste Sammelklagen
gegen den Konzern.
Jedoch gerade bei Unkrautvernichtungsmitteln
ist es sicherlich besonders schwer, einen direkten Zusammenhang beweisen zu können,
da die erkrankten Menschen ja immer auch mit anderen Stoffen in Berührung kommen
und mit Sicherheit auch anderen widrigen Umständen ausgesetzt sind. Dies wird sich
jeder Hersteller zunutze machen und versuchen, die »Schuld« von sich zu
schieben. Bei Contergan war der Zusammenhang sehr viel leichter zu beweisen, und
trotzdem hat es (viel zu) viele Monate gedauert, bis dieses Mittel vom Markt genommen
wurde. Gelernt haben wir aber nichts daraus. Die Kommissionen in Brüssel schielen
aus meiner Sicht immer noch viel zu sehr zum Hersteller und entscheiden nicht
für den Verbraucher.
Ich möchte nicht missverstanden werden: Ich gehöre nicht zu den ewig
Gestrigen, die jedes neue Produkt ablehnen. Aber es darf nicht der Grundsatz gelten,
dass ein neues Mittel, vor dessen Kontaminierung sich niemand schützen kann,
auf den Markt kommen darf, ohne dass zuvor die Unbedenklichkeit zweifelsfrei
bewiesen wurde. Es ist jedem unbenommen, seine Gesundheit auf eigenes Betreiben
zu fördern oder auch zu schädigen. Wenn es sich um Produkte handelt,
deren Konsum oder Nichtkonsum in meinen eigenen Händen liegt, habe ich eine
tatsächliche Wahl. Wenn mir aber diese Entscheidungsmöglichkeit genommen
ist, und ich bestimmte Stoffe über das Trinkwasser oder Grundnahrungsmittel
zwangsläufig zu mir nehmen muss, muss eine Prüfung peinlichst genau
durchgeführt werden.
Selbstverständlich werden alle Prüfungen immer nur auf dem derzeitigen
Wissenstand basieren, und es kann durchaus sein, dass sich später neue
Erkenntnisse ergeben. Wenn aber bereits heute Zweifel – und zwar nicht unberechtigte
Zweifel – an der Unbedenklichkeit eines Stoffes bestehen, dürfen diese
nicht aus Gewinnsucht unter den Teppich gekehrt werden.
Glyphosat und unser Mikrobiom
Auch aus einem anderen Blickwinkel möchte ich den Unkrautvernichter noch
einmal betrachten, ohne hier ausreichende Beweismittel vorlegen zu können. Es
ist ja nicht nur unser eigener Stoffwechsel, den wir betrachten und auf den wir
sorgsam achten müssen. In und auf uns leben mit unserem Mirkobiom, also der
Darmflora und den Bakterien, die unsere Haut, unsere Lunge und unseren Urogenitaltrakt
besiedeln, zehnmal mehr Mikroorganismen als wir selber Körperzellen haben.
Die meisten dieser Bakterien sind förderlich für unsere Gesundheit,
und wir könnten ohne sie gar nicht leben. Die Bakterien der Darmflora
beispielsweise stärken nicht nur unser Immunsystem, sondern helfen uns bei
der Nahrungsverwertung, unterstützen unsere Vitaminversorgung und haben
zahlreiche weitere, wichtige Aufgaben. Auch diese Bakterien sind Lebewesen –
zwar klein, aber eben unverzichtbar für uns. Und wie alle Lebewesen haben
sie einen Stoffwechsel. Ob und ggf. in welcher Weise dieser Stoffwechsel durch
die Kontamination mit einem Unkrautvernichter wie Glyphosat beeinträchtigt
werden kann, ist bisher nur in sehr wenigen Studien bedacht worden.
Eine Leipziger Veterinärmedizinerin berichtet von ihrer Beobachtung, dass sich das Mikrobiom
im Pansen von Kühen nach der Verabreichung von glyphosathaltigem Futter verändert
hat, was Auswirkungen auf deren Gesundheit hatte. Auch, wenn das Bundesinstitut
für Risikoforschung (BfR), das u.a. in der EU für die Bewertung von Glyphosat
zuständig ist, diesen Ergebnissen widerspricht, erscheint es mir doch sehr einleuchtend,
dass neben Pflanzen auch andere Organimen durch ein solches Mittel nicht unbeeinträchtigt
bleiben.
Auch ist unklar, ob und ggf. in welcher Weise und Ausprägung eine Kontamination
mit Glyphosat auf die Zellen unserer Darmschleimhaut wirken könnte. Die Darmschleimhaut
ist nicht nur für die Abgrenzung des Darminhalts gegenüber unserem Körperinneren
zuständig. Die Zellen stellen auch die zahlreichen Enzyme und Transportproteine
her, die für die Aufspaltung der Nahrungsbestandteile und für die Aufnahme der
Nährstoffe erforderlich sind. Darüber hinaus aber bildet die Darmschleimhaut das
Bett für die Darmbakterien. Eine gesunde Darmschleimhaut fördert eine gesunde
Darmflora – und umgekehrt. Und beides fördert unsere menschliche Gesundheit.
Ohne gesunde Darmbakterien und eine gesunde Darmschleimhaut können wir nicht überleben.
Wer nun bereits aus anderen Gründen an einem Leaky-Gut-Syndrom –einem Siebdarm«
leidet, dessen Abgrenzungsmechanismus funktioniert nicht mehr so, wie er soll.
Der Erkrankte ist noch mehr als andere gefährdet, dass Nahrungsbestandteile,
Bakterien oder eben auch aufgenommene Umweltgifte ungefiltert in den Organismus
gelangen. Und diese Erkrankung ist leider gar nicht so selten. Hier ist eine gesunde,
schadstofffreie Kost eine der Grundvoraussetzungen für die Ausheilung der Krankheit.
Die Schleimhaut wird dann mehr und mehr geschädigt, und die Darmbakterien sind mit betroffen.
Die Erforschung unserer Darmschleimhaut und unserer Darmflora steckt noch in den
Kinderschuhen, aber die Erkenntnis, dass generell die Aufnahme von Umweltgiften
einen großen Einfluss auf die Qualität der Zusammensetzung unserer Darmbakterien
und die Funktionalität unseres gesamten Verdauungssystems hat, ist unbestritten. Ob
und in welcher Weise dies auch auf Roundup und hier insbesondere auf Glyphosat
zutrifft, ist noch nicht abschließend bewiesen. Aber bis nicht eindeutige Erkenntnisse
zu dieser Problematik zur Verfügung stehen, möchte ich möglichst kein Glyphosat
zu mir nehmen müssen.
Alle Menschen mit Verdauungsbeschwerden – seien sie durch
Nahrungsmittel-Unverträglichkeiten oder -Allergien verursacht, durch eine
Dysbiose des Dickdarms oder eine bakterielle Fehlbesiedelung des Dünndarms,
durch ein Leaky- Gut-Syndrom oder einen der zahlreichen anderen Gründe –
sollte daran interessiert sein, alles zu vermeiden, was eventuell eine (weitere)
Schädigung von Darmflora und/oder Darmschleimhaut begünstigen könnte. Und dazu gehört
mit Sicherheit unter vielem anderen auch eine weitestgehend unbelastete Nahrung
und reines Trinkwasser.
Fazit
Falls keine Fristverlängerung beschlossen wird, erlischt die Zulassung von
Glyphosat am 15. Dezember 2017. Der Stoff darf dann nur noch weitere sechs Monate,
also bis Sommer 2018 verwendet werden. Derzeit (heute ist der 31.Oktober 2017)
streiten sich die Gremien darüber, ob eine Fristverlängerung um zehn
Jahre oder nur eingeschränkt um vier oder fünf Jahre erteilt oder ob die
Verwendung ganz verboten werden soll.
Viel hängt dabei von der Stimme Deutschlands ab, denn mit seiner Einwohnerzahl
hat unser Land ein großes Gewicht. Leider hat sich unser Land in der Vergangenheit
bei vielen vergleichbaren Entscheidungen nicht sehr verbraucherfreundlich gezeigt
und oftmals eher im Sinne der Wirtschaft gestimmt als sich wirklich Gedanken um
die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu machen.
Somit halte ich es für wichtig, meine Stimme zu erheben und deutlich zu machen,
dass ich nicht möchte, dass die Zulassung für Glyphosat verlängert
wird – weder für zehn, noch für fünf oder vier Jahre, sondern
solange nicht, bis von unabhängigen Stellen zweifelsfrei bewiesen wurde, dass
Glyphosat tatsächlich unbedenklich ist.
Ich habe die Petition unterzeichnet, dass ich gegen eine Verlängerung der
Zulassung von Glyphosat bin. Wenn Sie dies auch tun möchten, finden Sie hier
den Link zur Website des
Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND):
Link zur Petition des BUND
https://aktion.bund.net/europ%C3%A4ische-b%C3%BCrgerinitiative-gegen-glyphosat
Nachträge
1.12.2017: Zu meinem großen Bedauern fiel die Abstimmung im November
2017 pro Glyphosat aus und die Zulassung um weitere 5 Jahre
verlängert – und dies, weil sich unser Minister für
»Ernährung und Landwirtschaft«, Christian Schmidt,
CSU, eiskalt über Parteigepflogenheiten hinweggesetzt hat.
Nicht nur wegen der Uneinigkeit zwischen den Koalitionspartnern
sondern auch auf ausdrückliche Weisung der Bundeskanzlerin
hätte er sich als Vertreter der Bundesrepublik Deutschland
enthalten müssen. Er hat sich aber sowohl über diese Sitte
als auch über die Anweisung seiner Vorgesetzten erhoben
und selbstherrlich für eine weitere Zulassung gestimmt.
Neben dem Entsetzen, wie ein Politiker einfach jegliche
Absprachen und Weisungen missachten kann, ohne dafür
Konsequenzen tragen zu müssen, bin ich darüber hinaus
besonders betrübt, dass die Verflechtung zwischen Wirtschaft
und Politik nach wie vor mehr Gewicht hat als die Gesundheit
der Bevölkerung!
10.8.2018: Am 10.8.2018 hat ein Gericht
in Kalifornien die Firma Monsanto, den Hersteller des Unkrautvernichters,
verurteilt, einem an Lymphdrüsenkrebs erkrankten Schulhausmeister
fast 290 Millionen Dollar zu zahlen. Das Gericht sieht einen
Zusammenhang zwischen der Erkrankung des Mannes und seiner Aufgabe,
häufig den Unkrautvernichter auf den Flächen der Schulhöfe zu versprühen.
Obwohl Monsanto sofort in Berufung gegangen ist, bedeutet
dieses erste Urteil in dieser Sache einen erfreulichen Hinweis,
in welche Richtung sich die »Causa Glyphosat« bewegen
könnte. Es wäre schön, wenn sich auch aufgrund der Tatsache, dass
allein in den USA noch einige Tausend Verfahren anstehen, die
neue Mutterfirma von Monsanto, Bayer in Leverkusen, endlich
besinnen würde und dieses Mittel vom Markt nehmen würde –
zumindest solange nicht zweifelsfrei bewiesen ist, ob und
in welchem Maße es krebserzeugend ist oder nicht.
nach oben