Letzte Aktualisierung: 12.2.2023

Labelling von Gentechnik

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Gentechnik – nein danke!

Deutsche Verbraucher wollen in ganz überwiegender Anzahl keine Nahrungsmittel kaufen und verzehren, die mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) hergestellt wurden.

Leider ist es aber sehr schwer bzw. so gut wie unmöglich, festzustellen, ob ein Lebensmittel mit GVO hergestellt oder produziert wurde, obwohl eine Deklaration bereits seit 2003 gesetzlich vorgeschrieben ist.

Das Gesetz lässt nämlich leider – wie wir es von vielen anderen Gesetzen kennen – viele Ausnahmen und Schlupflöcher zu: Die Vorschrift gilt nur für Lebensmittel, die selbst mit gentechnisch verändert wurden. Zutaten jedoch, die mit Hilfe von GVO hergestellt wurden, wie beispielsweise Zusatzstoffe oder Aromen, müssen nicht gekennzeichnet werden.

Auch Tiere, deren Fleisch, Milch oder Eier in die Weiterverarbeitung oder aber auch direkt in die Theken gelangen, dürfen mit gentechnisch verändertem und erzeugten Futter gemästet werden, ohne dass dies deklariert werden muss.

Da derzeit mehr als 3/4 des von der EU importierten Futter-Soja aus gentechnisch veränderten Sorten besteht, kann man sich leicht ausrechnen, wie hoch der Anteil des Fleisches, der Milch und der Eier ist, der mit Hilfe von GVO produziert wurde.

Das Siegel »Ohne Gentechnik«

Deshalb beschreitet man derzeit in Deutschland die andere Richtung: Die Hersteller dürfen gentechnikfreie Lebensmittel mit einem speziellen Siegel »Ohne Gentechnik« kennzeichnen. Das grüne Siegel wurde im August 2009 von der damaligen Verbraucherministerin Ilse Aigner vorstellt. Nach der heutigen Gesetzeslage müssen Nahrungsmittel, die diese Auszeichung/das Label »Ohne Gentechnik« folgende Kriterien erfüllen:

Grundsätzlich ist kein Einsatz von gentechnisch hergestellten Zusatzstoffen erlaubt (auch keine zufälligen Beimischungen von zugelassenen gentechnisch veränderten Pflanzen).

Bei Nahrungsmitteln tierischer Herkunft wie z.B. Milch, Fleisch oder Eiern darf die Bezeichnung »Frei von Gentechnik« deklariert werden, wenn bei der Fütterung keine gentechnisch veränderten Futterpflanzen wie Mais oder Soja verwendet wurden.

Bei diesen tierischen Produkten allerdings ist die Deklaration auch dann erlaubt, wenn bei der Fütterung gentechnisch hergestellte Vitamine, Enzyme und anderen Zusätze eingesetzt wurden!

In Deutschland zeichnet sich gerade wegen dieser Möglichkeiten, die die Verbraucher als Tricksen und Täuschen empfinden, seit langem Unmut ab, und Versuche, gentechnisch veränderte Pflanzen in größerem Stil anzubauen oder gar in den Verkehr zu bringen, sind bisher noch alle gescheitert – und dies ganz sicherlich nicht zuletzt durch den energischen Protest der Konsumenten.

Aber auch wenn diese »Hintertürchen« natürlich ärgerlich sind und verhindern, dass Verbraucher, die sicher sein wollen, dass sie wirklich gentechnikfreie Lebensmittel kaufen, war die Regelung doch immerhin schon mal ein Anfang.

 
Bio-Produkte sind frei von Gentechnik

Wir haben jedoch die Möglichkeit, Bio-Produkte zu kaufen. Hier ist die Verwendung von Gentechnik nicht erlaubt. Somit können sich die wirtschaftlich besser gestellten Verbraucher tatsächlich schützen, Nahrungsmittel zu verzehren, bei deren Herstellung GVO verwendet wurden.

Die überweigende Mehrzahl der Verbraucher kann es sich jedoch nicht leisten, ausschließlich Bio-Produkte zu kaufen. Somit sind diese Verbraucher, denen sicherlich ebensoviel an ihrer Gesundheit liegt, wie den Reicheren, benachteiligt.

Folglich muss eine verlässliche Gesetzeslage geschaffen werden, dass jeder Verbraucher – unabhängig von seinem Einkommen – die Möglichkeit hat, selbst zu entscheiden, ob er Nahrungsmittel mit GVO kauft oder nicht. Dies ist meines Erachtens die Aufgabe des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Derzeit kann ich aber leider noch nicht erkennen, dass sich hier tatsächlich etwas zu unseren Gunsten bewegt (siehe auch TTIP).

 
Warum ist es wichtig, gentechnikfreie Lebensmittel zukaufen?

Jedes Lebensmittel – sei es tierischer oder pflanzlicher Herkunft – ist unserem Verdauungssystem bekannt. Dies gilt selbstverständlich nur für naturbelassene Lebensmittel. Ich meine an dieser Stelle nicht alle die industriell verhunzten und gepanschten »Nahrungsmittel« die den Namen Nahrung eigentlich gar nicht mehr verdienen. Aber zurück zu den Lebensmitteln: Wie gesagt, unsere Verdauungssystem kennt diese Lebensmittel seit Jahrtausenden und kan die Inhaltsstoffe verarbeiten und so die benötigte Energie zum Leben daraus gewinnen.

Wird nun ein Organismus gentechnisch verändert, muss unser Körper dieses neue Nahrungsmittel erst kennen lernen, um es verdauen zu können. Unser Verdauungssystem benötigt Jahrtausende, um sich auf neue Nahrung einzustellen und diese problemlos verarbeiten zu können – bei natürlicherweise entstehenden Genveränderungen, die sich nur ganz langsam und auch nur in kleinsten Schritten entwickeln, ist dies kein Problem. Veränderungen des pflanzlichen und tierischen Genoms und die Anpassung des menschlichen Verdauungssysstems laufen so gut wie synchron, und die Bekömmlichkeit der Nahrung bleibt erhalten.

Wenn jedoch der Mensch »der Natur ins Handwerk pfuscht« und Veränderungen im Genom von Pflanzen oder Tieren vornimmt, kann das menschliche Verdauungssystem nicht mehr Schritt halten: Probleme sind vorprogrammiert! Hierbei sind nicht nur Maßnahmen gemeint, die landläufig unter dem Begriff »Gentechnik« verstanden werden – auch Eingriffe durch radilkale Züchtungen können zu Verdauungsproblemen führen. Denken wir hier nur an die agressiv auf höheren Glutengehalt gezüchteten Weizen, den den Herstellern von Bachwaren zwar verbesserte Bacheigenschaften beschert, mit dem aber unser archaisches Verdauungssystem seine Probleme hat – und dies nicht etwa nur bei Menschen mit einer Zöliakie oder Gluten-Sensitivität, sondern bei allen Menschen.

 
Gentechnik für Allergiker

Besonders gefährlich jedoch können Eingriffe in das Genom für Allergiker werden: Diese Menschen sind darauf angewiesen, dass die Lebensmittel, die sie zu sich nehmen, garantiert frei von ihren speziellen Allergenen sind. Enthalten die Lebensmittel auch nur Spuren der entsprechenden Proteine, kann es zu lebensgefährlichen Reaktionen kommen.

Wenn nun beispielsweise künstlich in die Erbanlagen Gene von anderen Pflanzen eingebaut werden, um der Wirtspflanze Eigenschaften von einer anderen Pflanze zu übertragen, kann diese dann eventuell genau den kleinen Baustein produzieren, den ein Allergiker unbedingt meiden muss. Aber woher weiß er das, dass die eigentlich bekömmliche Pflnze nun plötzlich Proteine enthält, die er bisher leicht erkennen und meiden konnte?

Aus diesen und vielen anderen Gründen ist es also tatsächlich sehr gefährlich, in die natürlichen Abläufe der Natur einzugreifen. Unbestritten ist, dass gezielte Weiterentwicklung durch Züchtung auch ihr Gutes haben kann – beispielsweise können Pflanzen ertragreicher werden und so mehr Menschen auf der Erde ernähren. Ob es jedoch tatsächlich von Vorteil ist, Pflanzen durch gentechnische Eingriffe resistent gegen Schädlinge zu machen, wage ich anzuzweifeln: Die Schädlinge sind viel zu gewitzt, als dass sie sich hier nicht sehr viel schneller an die neuen Gegebenheiten anpassen könnten, wie uns die Wirklichkeit zeigt. So tritt dann schnell der gegenteilige Effekt ein, und immer mehr Pestizide müssen verwendet werden, um die angeblich unempfindlichen Feldfrüchte zu schützen.


 
Sukzessive Verbreitung der Genveränderung nicht vermeidbar

In Deutschland ist zur Zeit (Stand 2015) der Anbau von genveränderten Pflanzen nur in sehr geringem Rahmen erlaubt – und dies natürlich auch auf offenen Feldern. Offensichtlich war bei der Konzipierung der entsprechenden Gesetze den Politikern die Brisanz der Kontaminierung bewusst, und so wurden Mindestabstände zu Feldern mit konventionell angebauten Pflanzen vorgeschrieben, die allerdings nur wenige 100 Meter betragen. Dies sind natürlich Größenordnungen, über die die bestäubenden Insekten nur lächeln können, und auch der Wind, der manche Pflanzen bestäubt, nimmt auf solche wenigen Meter wohl kaum Rücksicht. Somit werden die veränderten Erbanlagen über den Blütenstaub im Zeitraum von kürzester Zeit auf viele bisher noch unveränderte Pflanzen übertragen werden, und es wird kaum noch reines Saatgut geben.

Die Leidtragenden sind aus den oben beschriebenen Gründen nicht nur die Allergiker, die auf unveränderte Nahrungsmittel angewiesen sind oder aber auch Menschen, die GVOs schlichtweg nicht in ihrer Nahrung mögen. Es gibt auch ganz gravierende wirtschaftliche Nachteile: Imker, in deren Honig genveränderte Pollen gefunden werden, dürfen ihren Honig nicht verkaufen – und kein Bauer, der genveränderte Pflanzen anbaut, muss ihnen den entstandenen Schaden ersetzen!

Genverändertes Saatgut darf sogar patentiert werden – hier nenne ich als herausragendes Beispiel unter anderen die Firma »Monsanto«, die Patente auf GVOs besitzt. Das Perfide hierbei ist nicht nur, dass es nun offensichtlich erlaubt ist, auf von der Natur geschaffene und vom Menschen veränderte Gene Patente zu erwerben, sondern auch, dass zum einen die genveränderten Pflanzen oftmals in den folgenden Generationen nicht mehr keimfähig sind. Das bedeutet, dass der Bauer jedes Jahr erneut Saatgut von Monsanto kaufen muss – was für eine wunderbare Gelddruckmaschine für den Saatgut»hersteller«! Bisher benutzten Bauern seit Jahrtausenden einen Teil der Ernte als Saatgut für das Folgejahr. Da dies nun ausgeschlossen ist, müssen sie jährlich größere Summen für neues Saatgut investieren. Und der zweite – noch viel größere – Nachteil ist, dass Monsanto nach derzeitiger Gesetzeslage mit dem Patent auch das Recht erworben hat, durch Wind und Insekten auf bisher unveränderte Pflanzen übertragene, veränderte Erbanlagen ebenfalls als patentgeschützt und damit kostenpflichtig betrachten zu dürfen. Im immer größeren Umkreis von GVO-Feldern schöpfen diese Firmen also Gewinne ab und treiben so nach und nach zumindest viele Kleinbauern in den Ruin.

 
TTIP

Seit einiger Zeit hängt uns das »Damoklesschwert« von TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership/Transatlantisches Freihandelsabkommen) über dem Genick: Mit der Freihandelszone zwischen den USA und der Europäischen Union sollen »Handelshemmnisse« ausgeschaltet werden.

Dabei kollidieren natürlich unterschiedliche gesetzliche Vorschriften. In den USA ist es beispielsweise möglich und üblich, gentechnisch veränderte Pflanzen wie z.B. Soja in großem Stil nicht nur als Tierfutter zu verwenden, sondern auch direkt in Nahrungsmitteln, die für den Menschen bestimmt sind, einzusetzen. Wie würde ein solches aus den USA dann eingeführtes Nahrungsmittel bei uns deklariert werden müssen?

 
Labelling von Gentechnik

Unser derzeitiger Landwirtschaftsminister Christian Schmidt schlug im Januar 2015 als so genanntes »Labelling« der Gentechnik folgende Auszeichnungform vor: Nahrungsmittel könnten auf der Verpackung mit Barcodes zu versehen werden, aus denen man dann ablesen könne, ob GVO enthalten sind oder nicht.

Ein großartiger Vorschlag! Lesen Sie auch beim Einkauf den Barcode eines jeden Nahrungsmittels, das Sie kaufen, mit Ihrem Handy aus und nehmen sich dann die Zeit, die langen Zutatenlisten zu studieren? Haben Sie überhaupt ein Smartphone und wenn ja, hat es ganz hinten in Ihrem Supermarkt noch einen Netzempfang, um diese Aktion durchführen zu können?

Am 3. Februar 2015 tagt die Kommission erneut, um weiter zu beraten, wie TTIP ausgestaltet werden soll. Ich befürchte Schlimmes! Schon bei den Regelungen, die zwischen den unterschiedlichen Gesetzgebungen der Länder innerhalb der Europäischen Union gleichgeschaltet werden werden müssen, kommt nach meiner Erfahrung immer nur der »kleinste gemeinsame Nenner« heraus!

Ich bitte Sie deshalb inständig: Bleiben Sie wachsam, und beobachten Sie genau, welche Gesetze geplant werden! Nur wenn wir Verbraucher laut und deutlich vor allem rechtzeitig sagen, was wir wollen – und natürlich auch, was wir nicht wollen – haben wir überhaupt eine Chance, unsere Gesundheit zu schützen.

Nutzen Sie auch die Möglichkeit, sich bei Wahlen über die Parteiprogramme zu informieren und wählen Sie nur solche Parteien, die glaubhaft machen können (und dies auch in der Vergangenheit durch entsprechende Entscheidungen bewiesen haben), dass sie Gentechnik in unserem Essen nicht zulassen.




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