Ausgabe 39 (März 2018)
Liebe Leserin, lieber Leser.
am 15. März findet weltweit der »Internationale Weltverbrauchertag«
statt. Dies ist ein Aktionstag, den wir dem ehemaligen amerikanischen Präsidenten John
F. Kennedey verdanken, der am 13.3.1962, also vor sage und schreibe 56 Jahren,
vor dem Kongress drei auch heute noch
brandaktuelle Grundrechte für Verbraucher proklamierte. Dies sind erstens das
Recht auf
Schutz vor betrügerischer und irreführender Kennzeichnung von
Waren oder Werbung für Produkte, zweitens das Recht,
vor unwirksamen oder sogar
gefährlichen Medikamenten geschützt zu werden und drittens das Recht,
unsere
Produkte aus einer breiten Palette mit marktgerechten Preisen auswählen
zu können. Unsere deutsche Regierung mit den Ministern für Verbraucherschutz,
Landwirtschaft und Gesundheit haben mich mit ihren Entscheidungen bisher leider
(noch) nicht davon überzeugt, dass wir uns durch diese sehr sinnvollen
Grundsätze geschützt sehen könnten. Aber auch die Amerikaner und
eigentlich alle anderen Länder der Welt haben in dieser Richtung noch einen
weiten Weg vor sich. Umso wichtiger ist es, dass wir bei bzw. vor allen unseren
Entscheidungen für oder gegen einen Kauf oder Verbrauch
die Augen aufmerksam
offen halten, um nicht Gefahr zu laufen, dass unsere Gesundheit
ernsthaften Schaden nehmen kann. Zwei Beispiele (unter leider viel zu vielen) habe
ich in den beiden Beiträgen dieses Newsletters für Sie zusammengestellt.
Solange keine ausreichenden gesetzlichen Regelungen
zum wirksamen Schutz der Verbraucher geschaffen werden, müssen wir die Hersteller
mit unseren Kaufentscheidungen (be)zwingen und schädliche Produkte so weit
wie möglich in den Regalen liegen lassen oder zumindest durch ständiges,
hartnäckiges Einfordern von unbedenklichen Lebensmitteln, Waren und Leistungen unsere
Bedürfnisse im Sinne der über 50 Jahre alten Verbraucherrechte lauthals
kundtun – und zwar nicht nur am Internationalen Weltverbrauchertag, sondern
an jedem Tag des Jahres.
Schwerpunktthema »Chlor im Trinkwasser«
Unser Trinkwasser ist nicht nur unser wichtigstes, sondern auch eines der am besten
kontrollierten Lebensmittel. Obwohl die Qualität durch die Trinkwasserverordnung
gesetzlich garantiert sein sollte, heißt dies aber nicht, dass es zwangsläufig
auch immer förderlich für unsere Gesundheit ist. Es kann durch
verschiedene Umstände nicht nur Schadstoffe wie u.a. Nitrat oder Schwermetalle
enthalten, sondern auch mit Keimen belastet sein. Die Wasserwerke müssen aber aufgrund
der gesetzlichen Vorschriften unbedenkliches Trinkwasser liefern und da eine
biologische Entkeimung teuer ist, greift man dort lieber zur chemischen Keule
in Form von Chlor.
Auch in unserer Darmflora befinden sich Keime – teils schädliche,
in einer gesunden Mikrobiota aber wesentlich mehr nützliche Keime. Diese haben
vielfältige Aufgaben wie vor allem die Stärkung des Immunsystems. Die
Darmkeime unterstützen uns aber auch bei der Verarbeitung eigentlich unverdaulicher
Stoffe oder produzieren bestimmte Vitamine, die unser eigener Körper nicht
herstellen kann. Ohne unsere Darmflora hätten wir keine normale Verdauung,
ja wir wären überhaupt nicht lebensfähig! Wenn wir nun mit dem
Trinkwasser größere Mengen Chlor aufnehmen, wirkt sich dies natürlich
auch auf die Zusammensetzung unserer Darmflora aus. Es findet eine dauerhafte
Belastung der Keimbalance durch das Trinken chlorhaltigen Wassers statt, und im
Laufe der Zeit verschlechtert sich die Qualität der für unsere Gesundheit
so wichtigen Mikrobiota immer mehr.
Ein wichtiger Hinweis zum Präparat »Iberogast®«
Im Zusammenhang mit den oben erwähnten Verbraucherrechten möchte ich
auf ein Präparat – das Iberogast® – hinweisen, das in bestimmten
Fällen gerne von vielen Menschen bei Magen-/Darmproblemen verwendet wird.
Dieses Mittel enthält u.a.
Schöllkraut, das schon seit einiger Zeit im Verdacht steht, bei
höherer Dosierung und längerer Einnahmedauer Leberschäden verursachen
zu können. Und – wen wundert es – dieser Verdacht wird
vom Hersteller Bayer in Leverkusen nicht nur nicht an die große Glocke gehängt, sondern
auch bis zum heutigen Tage im Beipackzettel verschwiegen. Aus diesem Grunde habe ich einen Beitrag zu
diesem Thema in meinem Blog geschrieben und möchte Ihnen empfehlen, sich diesen
aufmerksam durchzulesen. Auch wenn ich mit meinen Beratungen grundsätzlich
versuche, Probleme ursächlich und ganzheitlich zu betrachten und zu verbessern,
kann es manchmal hilfreich sein, zunächst Symptome zu lindern und dies
gelegentlich auch mit geeigneten Mitteln zu unterstützen. Iberogast®
ist trotz des Gehalts an Schöllkraut nicht grundsätzlich schlecht, aber
es ist wichtig zu wissen, dass es sich hier nur um ein Akutmittel für eng umrissene
Anwendungsgebiete handelt und keineswegs um ein Präparat, das über längere
Zeiträume eingenommen werden kann oder soll. Schade, dass der Hersteller den
Verbraucher hier nicht ausreichend informiert!
Liebe Leserinnen und Leser, es ist schwierig, aus der Flut von Informationen, die
uns über die verschiedenen Medien erreichen, die für uns wichtigen und –
vor allem – die »richtigen« herauszufiltern. Was entspricht wirklich
den Tatsachen und wann werden wir im wahrsten Sinne des Wortes an der Nase herumgeführt?
Wie oben erwähnt, scheint es noch ein sehr weiter Weg zu sein, bis es ein wirklich
verlässliches Verbraucherschutzgesetz gibt, das seinen Namen auch verdient.
Ich bitte Sie herzlich, mit allen Ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln daran
mitzuarbeiten, dass wir uns irgendwann einmal darauf verlassen können, von
den Herstellern und Produzenten über die Produkte umfassend informiert zu werden.
Der derzeit wirksamste Weg scheint mir zu sein, dass wir »mit den Füßen
abstimmen« – sprich, dass wir allein schon im eigenen Interesse keine Produkte kaufen,
deren Auszeichnung unbefriedigend ist und nur solche Waren auswählen, die ehrlich
deklariert sind. Ich weiß, das ist nicht einfach und zumindest am Anfang
etwas umständlich, aber ich hoffe, dass steter Tropfen den Stein höhlt.
In diesem Sinne sende ich Ihnen bis zum nächsten Newsletter, den Sie in zwei Monaten, also
etwa Mitte Mai 2018 erhalten, ganz herzliche Grüße aus dem Rheinland
Ihre
P.S. Gerne können Sie diesen Newsletter auch an Freunde und Bekannte weiterleiten!
Beachten Sie bitte auch die Hinweise zu den
Terminen
für die Veranstaltungen, zu denen ich Sie herzlich einlade.
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